Sie geben uns Ihre Fahrzeugdaten vorab per Telefon,
per Fax oder
per Mail durch. Wir ermitteln aus diesen
Angaben den ungefähren Wert Ihres Fahrzeuges und teilen Ihnen
den voraussichtlichen Darlehensbetrag mit.
Daraufhin vereinbaren wir einen Termin bei uns vor Ort,
in dem dann der genaue Verkehrswert festgestellt wird. Die Beleihung
erfolgt - modellabhängig - mit 50 bis maximal 70 Prozent des
Verkehrswertes.
| Zum
Abschluss des Pfandkreditvertrages
ist Folgendes zu beachten: |
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Sie
müssen sich als Eigentümer des Fahrzeuges durch
Vorlage Ihres Personalausweises/Reisepasses legitimieren.
Besonderheiten, die zu beachten
sind, wenn Sie nicht Eigentümer des Fahrzeuges sind,
finden Sie hier. |
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Vorlage
von Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein (oder Abmeldebescheinigung)
und aller Kfz-Schlüssel |
Der
Pfandkreditvertrag läuft zwischen einem und drei Monaten. Eine
vorzeitige Ablösung (von heute auf morgen) oder auch eine Verlängerung
sind jederzeit möglich.
Während
der Laufzeit ist Ihr Fahrzeug mit dem doppelten Darlehensbetrag
versichert und wird bis zur Abholung
nicht aus der Halle bewegt.
Wenn
Sie das Darlehen nicht fristgemäß ablösen oder den
Pfandkreditvertrag verlängern, muss Ihr Fahrzeug - nach vierwöchiger
Nachfrist - öffentlich versteigert werden. Wenn bei der Versteigerung
nach Abzug von Darlehen, Zinsen, Gebühren und Versteigerungskosten
ein Überschuss verbleibt, steht Ihnen dieser zu.
Besonderheiten:
Wenn
Eigentümer des Fahrzeuges eine Personen-/Kapitalgesellschaft
oder juristische Person ist: |
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Vorlage des Handelsregisterauszuges aus dem die Alleinvertretungsbe-rechtigung
des Fahrzeug-Überbringers ersichtlich ist. |
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Bei gemeinsamer
Vertretungsberechtigung ist eine entsprechende Vollmacht
des/der anderen vertretungsberechtigten Person/en erforderlich. |
| Wenn
der Überbringer nicht Eigentümer des Fahrzeuges ist: |
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Vorlage
des Personalausweises oder Reisepasses des Eigentümers
im Original. |
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