created
by rbu-consult.de


Ablauf

Sie geben uns Ihre Fahrzeugdaten vorab per Telefon, per Fax oder per Mail durch. Wir ermitteln aus diesen Angaben den ungefähren Wert Ihres Fahrzeuges und teilen Ihnen den voraussichtlichen Darlehensbetrag mit.

Daraufhin vereinbaren wir einen Termin bei uns vor Ort, in dem dann der genaue Verkehrswert festgestellt wird. Die Beleihung erfolgt - modellabhängig - mit 50 bis maximal 70 Prozent des Verkehrswertes.

Zum Abschluss des Pfandkreditvertrages ist Folgendes zu beachten:
Sie müssen sich als Eigentümer des Fahrzeuges durch Vorlage Ihres Personalausweises/Reisepasses legitimieren. Besonderheiten, die zu beachten sind, wenn Sie nicht Eigentümer des Fahrzeuges sind, finden Sie hier.
Vorlage von Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein (oder Abmeldebescheinigung) und aller Kfz-Schlüssel

Der Pfandkreditvertrag läuft zwischen einem und drei Monaten. Eine vorzeitige Ablösung (von heute auf morgen) oder auch eine Verlängerung sind jederzeit möglich.

Während der Laufzeit ist Ihr Fahrzeug mit dem doppelten Darlehensbetrag versichert und wird bis zur Abholung nicht aus der Halle bewegt.

Wenn Sie das Darlehen nicht fristgemäß ablösen oder den Pfandkreditvertrag verlängern, muss Ihr Fahrzeug - nach vierwöchiger Nachfrist - öffentlich versteigert werden. Wenn bei der Versteigerung nach Abzug von Darlehen, Zinsen, Gebühren und Versteigerungskosten ein Überschuss verbleibt, steht Ihnen dieser zu.

Besonderheiten:

Wenn Eigentümer des Fahrzeuges eine Personen-/Kapitalgesellschaft oder juristische Person ist:
Vorlage des Handelsregisterauszuges aus dem die Alleinvertretungsbe-rechtigung des Fahrzeug-Überbringers ersichtlich ist.
Bei gemeinsamer Vertretungsberechtigung ist eine entsprechende Vollmacht des/der anderen vertretungsberechtigten Person/en erforderlich.

Wenn der Überbringer nicht Eigentümer des Fahrzeuges ist:
Vorlage einer Verpfändungs-Vollmacht des Eigentümers.
Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses des Eigentümers im Original.